Für eine Kultur der Grenzachtung

Unsere Seelsorgeeinheit soll ein sicherer Ort sein – im Besonderen für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Alle, die sich bei uns engagieren und alle, die unsere Angebote in Anspruch nehmen, sollen sagen können: „Hier fühle ich mich wohl!“. Um diesem Ziel näher zu kommen haben wir auf der Basis der diözesanen Regelungen Konzepte und Maßnahmen entwickelt, die wir hier vorstellen.
 
 
 

Unsere Ansprechpersonen für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind:

  
 

Das institutionelle Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde bündelt die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde. Es beinhaltet unsere Erkenntnisse aus der Schutz- und Risikoanalyse und die Konsequenzen, die wir daraus gezogen haben. Wir beschreiben im Schutzkonzept, wie wir grenzverletzendes und übergriffiges Handeln vermeiden und wie wir mit Meldungen der Vermutung oder Beobachtung von sexualisierter Gewalt umgehen.

Inhalte sind unter anderem:
  • Thematisierung des Themas im Kontext Personalauswahl und Personalentwicklung
  • Unterschrift der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex
  • Teilnahme an Präventionsschulungen
  • Einsicht in Erweiterte Führungszeugnisse
  • Handlungsleitfäden für die Intervention
  • Ansprechpersonen für Betroffene und externe Anlaufstellen
Die Maßnahmen gelten sowohl für unsere Beschäftigten als auch für ehrenamtlich tätige Personen.
 
Unsere Kindertageseinrichtungen präzisieren die Regelungen des Schutzkonzeptes für ihren Arbeitsbereich.
 

In unseren Präventionsschulungen informieren wir über das Thema sexualisierte Gewalt (z.B. Täterstrategien, Ausmaß, ...), sensibilisieren wir für einen grenzachtenden Umgang und stärken die Handlungssicherheit im Umgang mit Grenzverletzungen und (sexualisierten) Übergriffen. Auch die Auseinandersetzung mit unserem Verhaltenskodex spielt eine wichtige Rolle.
 

Auf der Basis von weltlichem und kirchlichem Recht entscheiden wir, für welches Engagement in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit anvertrauten Personen stehen, auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen. 
Das Verfahren der Einsichtnahme und die zugehörigen Dokumenten finden Sie im Download-Bereich.
 

Mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang bestätigen Personen, die wir zum Handeln beauftragen, nach einer Unterweisung bzw. Schulung, dass sie sich zum Wohl der anvertrauten Personen verhalten wollen. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang beinhaltet auch unseren Verhaltenskodex. Dieser dient der Orientierung aller Beteiligten: Mitarbeitende, Teilnehmende und Eltern können nachlesen, welche Verhaltensweisen für einen grenzachtenden Umgang erwünscht oder ausgeschlossen sind. Damit wird die Anbahnung von sexuellen Übergriffen erschwert und Personen werden ermutigt, übergriffige Handlungen zu stoppen und ggf. zu melden.
Unsere Erklärung zum grenzachtenden Umgang und den Verhaltenskodex finden Sie im Download-Bereich.
 

In unserer Seelsorgeeinheit ermutigen wir Menschen dazu, sich zu Wort zu melden, wenn sie von Grenzverletzungen, Übergriffen bzw. psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind oder davon erfahren. Hierfür sind Handlungsleitfäden, Adressen zu weiteren internen und externen Unterstützungssystemen in den Flyern im Download-Bereich aufgeführt.
  
 

In unseren Ferienfreizeiten, Aktionen und Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche arbeiten wir mit den Rechtepässen für Kinder und vermitteln wichtige Botschaften der Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
 

Präventionsschulungen

In den Schulungen für unsere ehrenamtlich tätigen Personen informieren wir über das Themenfeld und sensibilisieren, um die Kultur der Grenzachtung zu steigern. Folgende Schulungsangebote innerhalb des Dekanats aktuell geplant:
  

Download

Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 

Koordinationsstelle

Informationen zur Präventionsordnung und zur Rahmenordnung,  Termine von Präventionsschulungen und Fortbildungen, Hilfemöglichkeiten bei Vermutungen und Vorfällen von sexualisierter Gewalt sowie Materialien zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.