Gründungsvereinbarung für die Kirchengemeinde An der Elz
Die Arbeit an der Gründungsvereinbarung der Kirchengemeinde An der Elz hat begonnen. Zu Beginn der rund sechsmonatigen Arbeitsphase fand Anfang Februar ein Gespräch der lokalen Projektkoordination mit Barbara Winter-Riesterer von der diözesanen Projektkoordination und dem zukünftigen leitenden Pfarrer Andreas Brüstle statt.
Deutlich wurde: Die Gründungsvereinbarung hat eine "Scharnierfunktion" zwischen der Situation und Organisation jetzt und der neuen Kirchengemeinde. Sie muss noch nicht alles enthalten, was ab 2026 oder später für die Kirchengemeinde An der Elz gelten soll. Wichtig ist, dass Linien und Schwerpunkte für den Übergang in die neue Kirchengemeinde erkennbar sind.
Die Themenwerkstätten für Kirchenentwicklung im Dekanat, die VEG-Gremien (Dekanatsrat und Stiftungsrat), die lokale Projektleitung und -koordination und die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen erarbeiten derzeit verschiedene Themen und Fragestellungen für den Entwurf der Gründungsvereinbarung. Im Sommer soll der Entwurf den VEG-Gremien und der Dekanatskonferenz (das sind die hauptamtlichen, pastoralen Mitarbeiter:innen) vorgelegt werden. Auch die MAVen werden in der Entwurfsphase eingebunden.
Im September 2024 muss der Entwurf der Gründungsvereinbarung dann an die Bistumsleitung nach Freiburg übermittelt werden.
Im September 2024 muss der Entwurf der Gründungsvereinbarung dann an die Bistumsleitung nach Freiburg übermittelt werden.





![Quelle: Bernhard Bußhardt [Mariä Heimsuchung, Suggental]](https://www.kath-waldkirch.de/im/img/_KrGYSQLbSrXmS-LWn6dWsWdOVvHbSh25SCHbFBD_Vv1mfCpmFruaKR3_ID35S3DmSRGJSOcJSj2fG-jWpoxWG6dfKCVaIHd5d/f,j/mariaeheimsuchung_1920x300_bb.jpg)


