Am 15. Februar 2023 hat Erzbischof Stephan das sogenannte „Vorfeldentscheidungengesetz“ (VEG) auf den Weg gebracht. Hierbei geht es darum, dass binnen eines halben Jahres in den lokalen Projekten Gremien zu bilden sind, die für die „Pfarrei neu“ bereits (rechts)verbindliche Entscheidungen treffen können.
Vollversammlung zum Vorfeldentscheidungsgesetz (VEG)
02.05.2023 |
Vorabinformationen für Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte
Deshalb findet am Dienstag, 13. Juni 2023 in der Steinhalle in Emmendingen eine Vollversammlung statt.
Als zukünftige, beschließende Gremien für die Pfarrei neu kommen jeweils Vollversammlungen aller Pfarrgemeinderäte (PGRs) einerseits und aller Stiftungsräte (STRs) andererseits infrage. Während das Gremium der PGR-Mitglieder sich stärker mit pastoralen Entscheidungen befassen wird, geht es im Gremium aus den STR um administrativ-strukturelle Fragen. Alternativ zu weiteren Vollversammlungen ist die Bildung von beschließenden Ausschüssen möglich. In allen pastoralen Belangen könnte z.B. auch der Dekanatsrat als beschließender Ausschuss eingesetzt werden.
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Hier informieren wir über das Vorfeldentscheidungengesetz und über die einzuberufenden Vollversammlungen am 13. Juni 2023 im Katholischen Dekanat Endingen-Waldkirch.





![Quelle: Bernhard Bußhardt [Mariä Heimsuchung, Suggental]](https://www.kath-waldkirch.de/im/img/_KrGYSQLbSrXmS-LWn6dWsWdOVvHbSh25SCHbFBD_Vv1mfCpmFruaKR3_ID35S3DmSRGJSOcJSj2fG-jWpoxWG6dfKCVaIHd5d/f,j/mariaeheimsuchung_1920x300_bb.jpg)


