Ein Bericht zur Lage von Seán McGinley und Elisa Söll
Nach § 29a Abs. 2a AsylG ist die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre dem Bundestag einen Bericht vorzulegen, der darüber Auskunft gibt, ob die Voraussetzungen für die Einstufung bestimmter Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ weiterhin vorliegen. Am 28. Januar 2022 hat sie zum dritten Mal einen solchen Bericht vorgelegt.
Wie bereits in den zwei vorherigen Berichten 2017 und 2019 wird auch 2022 festgestellt, dass in allen fraglichen Ländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) die Voraussetzungen für die Einstufung als „Sicherer Herkunftsstaat“ weiterhin vorliegen.
Im vorliegenden Papier des Netzwerkes Pro Sinti & Roma (Download siehe unten!) wird diese Feststellung der Bundesregierung zum Anlass genommen, in Bezug auf die Staaten des Westbalkans nochmal genauer hinzuschauen: Die kritische Evaluation ausgewählter Themen im vorliegenden Bericht zeigt durchaus Problemlagen auf, die möglicherweise der Einstufung der Staaten als „sicher“ entgegenstehen. Der Bericht ist daher als korrigierende Ergänzung beziehungsweise Entgegnung auf den Bericht der Bundesregierung zu verstehen, insofern dieser allzu sehr beschönigt sowie wichtige Themen und Probleme negiert, verschweigt oder kleinredet.